AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Künstler und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen bei der Auftragsvergabe an den Künstler gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht
I. Urheberrecht:
1. Die vom Künstler entworfenen und gezeichneten Werke sind weltweit urheberrechtlich geschützt. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht und Copyright verbleiben beim Künstler.
Der Erwerb und Ankauf eines Bildes/ einer Zeichnung enthält das bedingte Recht/ Copyright für den Auftraggeber, die Zeichnung –jedochnur für private Zwecke –zu verwenden.Veröffentlichungen der Zeichnungen sind nur mit namentlicher Nennung des Urhebers gestattet.
2.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zeichnung/ den Druck / die Grußkarte selbst oder durch Dritte herzustellen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben.
3. Alle erstellten Auftragsarbeiten werden fotografiert und zur Eigenwerbung verwendet. Wenn der Auftraggeber dies nicht wünscht, muss er dies vor der Auftragsvergabe mitteilen. Der Name des Auftraggebers oder anderweitige, persönliche Informationen werden niemals –oder nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis– weitergegeben.
II. Freistellung bei Verletzung von Drittrechten
1. Bei vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Motiven hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die dem Künstler von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Auftraggeber stellt den Künstler von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Auftraggebers durch den Künstler diesem gegenüber geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Künstler im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
III. Umfang der Leistung:
1. Für den Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung des Künstlers maßgebend.
2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Künstlers.
IV. Mängelhaftung / Gewährleistung:
1. Der Künstler übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware. Kleinere Abweichungen (z.B. Farben, Format, Malgrundqualität) sind zulässig. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
2. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Empfang schriftlich dem Künstler anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser spätestens 7 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen.
3. Bis zu fünf Nachbesserungen sind vor Versand der Ware zugelassen. Der Auftraggeber hat grundsätzlich nur das Recht auf Nachbesserung der Ware.
4. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder werden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder dem Künstler die Feststellung der Mängel erschwert.
5. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit wird der Schadensersatz auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
6. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
7. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
V. Preis und Zahlung:
1. Gelieferte Werke bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des Künstlers.
2. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorauskasse.
3. Dem Auftraggeber steht die Zahlung per Banküberweisung zur Verfügung.
4. Die Preise sind Euro-Preise.
5. Die Zahlung bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, ist fällig innerhalb 7 Tagen nach erhalt der Rechnung bzw schriftlicher Auftragsbestätigung, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
6. Bei fertigen Zeichnungen, Drucken oder anderen Waren, die nicht nach Kundenspezifikation erstellt wurden, ist der Betrag binnen 10 Tagen nach erhalt der Rechnung fällig.
7. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert dem Konto des Künstlers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Künstler Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Künstlers im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
8. Ist die Zahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht auf dem Konto des Künstlers eingegangen, behält dieser sich das Recht vor den Auftrag zu annullieren.
9. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Künstler berechtigt, die Preiserhöhung an den Auftraggeber weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
10. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Künstler nicht zu vertreten hat und die vom Auftraggeber zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Auftraggeber die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
VI. Liefer- und Versandbedingungen:
1. Bei vom Künstler genannten Terminen handelt es sich stets um unverbindliche Angaben, es sei denn, Lieferfristen oder - termine sind in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Der Künstler ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Künstler berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4. Der Künstler behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Künstler zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Künstler wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5. Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Auftraggebers passt, oder weil der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Auftraggeber mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
6. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Auftraggeber aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Auftraggeber. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Auftraggeber zu tragen.
7. Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
VII. Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Künstler berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Künstler hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Künstler unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Künstlers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Künstlers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
VIII. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers
Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
IX. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Künstler verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
14.2 Handelt der Auftraggeber als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Künstlers. Hat der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Künstlers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Künstler ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftraggebers anzurufen.